Das kleine Kfz-Lexikon

Das kleine Kfz- Lexikon 

Begriffe einfach und verständlich erklärt!

Das kleine KFZ-Lexikon

Diese Übersicht erklärt einfach und verständlich einige Begrifflichkeiten welche im Rahmen eines Fahrzeugschadens und der Schadensregulierung wichtig sind.   

Haftpflichtschaden 


Gesetzlich vorgeschrieben ist in einer jeden Autoversicherung auch eine Haftpflichtversicherung enthalten. Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, so können Sie mit einer Erstattung des Schadens rechnen. Wichtig zu wissen ist aber, dass die eigene Versicherung nicht für die Deckung der Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig ist, sondern die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Höhe der Erstattung soll laut Gesetz so gewählt sein, als sei der Schaden nicht eingetreten. (vgl. Kaskoschaden) 

Haftpflichtschaden 

Gesetzlich vorgeschrieben ist in einer jeden Autoversicherung auch eine Haftpflichtversicherung enthalten. Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, so können Sie mit einer Erstattung des Schadens rechnen. Wichtig zu wissen ist aber, dass die eigene Versicherung nicht für die Deckung der Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig ist, sondern die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Höhe der Erstattung soll laut Gesetz so gewählt sein, als sei der Schaden nicht eingetreten. (vgl. Kaskoschaden) 
Kaskoschaden 

Schäden am eigenen Auto welche selbst verschuldet wurden oder durch Einfluss höherer Gewalt (Hagel, Wind, Diebstahl, Brand etc.) entstanden sind, können über die eigene, privat abgeschlossene Kaskoversicherung erstattet werden. Je nach Vertragsinhalt und individueller Vereinbarung sind die Ansprüche allerdings nur auf die nötige Reparatur und einfache Abschlepp- bzw. Bergungskosten beschränkt. Positionen wie z.B. der Nutzungsausfall, Betriebsmittel oder auch ein alternatives Fahrzeug während der Reparatur sind in der Regel nicht mit enthalten. (vgl. Haftpflichtschaden)  

Kaskoschaden 


Schäden am eigenen Auto welche selbst verschuldet wurden oder durch Einfluss höherer Gewalt (Hagel, Wind, Diebstahl, Brand etc.) entstanden sind, können über die eigene, privat abgeschlossene Kaskoversicherung erstattet werden. Je nach Vertragsinhalt und individueller Vereinbarung sind die Ansprüche allerdings nur auf die nötige Reparatur und einfache Abschlepp- bzw. Bergungskosten beschränkt. Positionen wie z.B. der Nutzungsausfall, Betriebsmittel oder auch ein alternatives Fahrzeug während der Reparatur sind in der Regel nicht mit enthalten. (vgl. Haftpflichtschaden) 

Totalschaden 

Ein Totalschaden wird auch als Reparaturunwürdigkeit bezeichnet. Damit ist die betriebswirtschaftliche Sinnlosigkeit ein Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von z.B. 5.000 Euro für 6.000 Euro reparieren zu lassen. Die Reparaturkosten sind demnach höher als der Wiederbeschaffungswert.  

Bei einem unverschuldeten Totalschaden sind der sog. Wiederbeschaffungswert und der Restwert wichtige Wertgrößen. Die Versicherungen fordern die Erhebung eines Gutachtens durch einen KFZ- Sachverständigen. Sie haben ein Fahrzeug und vermuten einen Totalschaden? Melden Sie sich gerne bei uns und wir erstellen ein offizielles Gutachten.  

Gut zu wissen: Sollte ein Neufahrzeug (Laufleistung unter 1000 Kilometer und einen Monat nach der Zulassung) in dessen Substanz und Erscheinung essenziell beschädigt werden, spricht man von einem sog. „unechten Totalschaden“. Formal ist der Geschädigte berechtigt auf Totalschadenbasis die Abrechnung einzureichen.  

Totalschaden 


Ein Totalschaden wird auch als Reparaturunwürdigkeit bezeichnet. Damit ist die betriebswirtschaftliche Sinnlosigkeit ein Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von z.B. 5.000 Euro für 6.000 Euro reparieren zu lassen. Die Reparaturkosten sind demnach höher als der Wiederbeschaffungswert. 


Bei einem unverschuldeten Totalschaden sind der sog. Wiederbeschaffungswert und der Restwert wichtige Wertgrößen. Die Versicherungen fordern die Erhebung eines Gutachtens durch einen KFZ- Sachverständigen. Sie haben ein Fahrzeug und vermuten einen Totalschaden? Melden Sie sich gerne bei uns und wir erstellen ein offizielles Gutachten. 


Gut zu wissen: Sollte ein Neufahrzeug (Laufleistung unter 1000 Kilometer und einen Monat nach der Zulassung) in dessen Substanz und Erscheinung essenziell beschädigt werden, spricht man von einem sog. „unechten Totalschaden“. Formal ist der Geschädigte berechtigt auf Totalschadenbasis die Abrechnung einzureichen. 

Vor-und Altschaden 

Ein Vorschaden ist eine aus einem vorherigen Verkehrsunfall entstandene Beschädigung welche aber bereits repariert bzw. instand gesetzt wurde. an einem Fahrzeug. Dies grenzt den Vorschaden auch vom Altschaden ab. Der Altschaden ist eine Beschädigung welche noch vorhanden ist und nicht repariert wurde.  

Wichtig zu wissen: Im Falle der Geltendmachung eines Schadens bei der Versicherung ist es sehr hilfreich, die fachgerechte Reparatur von Vorschäden nachweisen zu können, z.B. in Form von Rechnungen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass der gesamte Schadensersatzanspruch von der gegnerischen Versicherung abgelehnt wird. Ähnlich verhält es sich mit der Notwendigkeit, dass die Vorschäden im KFZ Gutachten entsprechend genannt werden. Falls nötig wird der Schaden in der Kalkulation Berücksichtigung finden. 

Melden Sie gerne bei Fragen bei uns und wir schauen uns Ihren individuellen Fall an.  

Vor-und Altschaden 


Ein Vorschaden ist eine aus einem vorherigen Verkehrsunfall entstandene Beschädigung welche aber bereits repariert bzw. instand gesetzt wurde. an einem Fahrzeug. Dies grenzt den Vorschaden auch vom Altschaden ab. Der Altschaden ist eine Beschädigung welche noch vorhanden ist und nicht repariert wurde. 


Wichtig zu wissen: Im Falle der Geltendmachung eines Schadens bei der Versicherung ist es sehr hilfreich, die fachgerechte Reparatur von Vorschäden nachweisen zu können, z.B. in Form von Rechnungen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass der gesamte Schadensersatzanspruch von der gegnerischen Versicherung abgelehnt wird. Ähnlich verhält es sich mit der Notwendigkeit, dass die Vorschäden im KFZ Gutachten entsprechend genannt werden. Falls nötig wird der Schaden in der Kalkulation Berücksichtigung finden.


Melden Sie gerne bei Fragen bei uns und wir schauen uns Ihren individuellen Fall an. 

Nutzungsausfall 

Ein Autounfall hat nicht selten zur Folge, dass das Fahrzeug als solches nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr fahrtüchtig ist. Der damit einhergehende Ausfall ist oft auch mit erheblichen Einschränkungen im Alltag verbunden. 

Die Höhe der Ersatzzahlung orientiert sich an Richtwerten welche in der Nutzungsausfalltabelle (sog. Sanden-Danner Tabelle) aufgeführt sind. Als gängige Parameter wird der Fahrzeugtyp aber auch das Alter des Fahrzeugs herangezogen. Die Entschädigungszahlung setzt sich zusammen aus den sog. „Vorhaltekosten“ (Betriebskosten wie Versicherung, Steuer, Abschreibung etc.) und dem eigentlichen Nutzungswert des Fahrzeugs. Die Tagessätze für die Erstattung belaufen sich demnach zwischen 23€ und 175€.  

Interessant zu wissen: Für Fahrzeuge welche ausschließlich den Freizeitaspekt abdecken (z.B. Wohnmobil oder Motorrad) und gewerbliche Fahrzeuge werden in der Regel lediglich die Vorhaltekosten gezahlt.  

Melden Sie sich gerne bei uns für eine unverbindliche Anfrage (LINK / Nutzungsausfalltabelle).   

Nutzungsausfall 


Ein Autounfall hat nicht selten zur Folge, dass das Fahrzeug als solches nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr fahrtüchtig ist. Der damit einhergehende Ausfall ist oft auch mit erheblichen Einschränkungen im Alltag verbunden.


Die Höhe der Ersatzzahlung orientiert sich an Richtwerten welche in der Nutzungsausfalltabelle (sog. Sanden-Danner Tabelle) aufgeführt sind. Als gängige Parameter wird der Fahrzeugtyp aber auch das Alter des Fahrzeugs herangezogen. Die Entschädigungszahlung setzt sich zusammen aus den sog. „Vorhaltekosten“ (Betriebskosten wie Versicherung, Steuer, Abschreibung etc.) und dem eigentlichen Nutzungswert des Fahrzeugs. Die Tagessätze für die Erstattung belaufen sich demnach zwischen 23€ und 175€. 


Interessant zu wissen: Für Fahrzeuge welche ausschließlich den Freizeitaspekt abdecken (z.B. Wohnmobil oder Motorrad) und gewerbliche Fahrzeuge werden in der Regel lediglich die Vorhaltekosten gezahlt. 


Melden Sie sich gerne bei uns für eine unverbindliche Anfrage (LINK / Nutzungsausfalltabelle).   

Wiederbeschaffungswert  

Im Rahmen der Schadensregulierung durch die Versicherung ist dann der sog. Wiederbeschaffungswert eine wichtige und relevante Kennzahl. Damit wird der Wert eines vergleichbaren, anderen Fahrzeugs beschrieben. Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden hat, lohnt sich oftmals eine Reparatur aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr und die Versicherung erstattet den errechneten Wert komplett. Würde eine Reparatur in Frage kommen, so kann die Rechnung zur Reparatur bei der Versicherung zur Erstattung eingereicht werden. Übersteigt der Rechnungsbetrag den Wiederbeschaffungswert (bzw. siehe 130 % Regelung), so sind die Mehrkosten aus eigener Tasche zu zahlen. Daher lohnt es sich in allen Fällen bevor eine Reparatur durchgeführt wird, den Aufwand von der Werkstatt grob schätzen zu lassen. Damit wird Ärger und unnötige Kosten vermieden.  

Wiederbeschaffungswert 


Im Rahmen der Schadensregulierung durch die Versicherung ist dann der sog. Wiederbeschaffungswert eine wichtige und relevante Kennzahl. Damit wird der Wert eines vergleichbaren, anderen Fahrzeugs beschrieben. Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden hat, lohnt sich oftmals eine Reparatur aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr und die Versicherung erstattet den errechneten Wert komplett. Würde eine Reparatur in Frage kommen, so kann die Rechnung zur Reparatur bei der Versicherung zur Erstattung eingereicht werden. Übersteigt der Rechnungsbetrag den Wiederbeschaffungswert (bzw. siehe 130 % Regelung), so sind die Mehrkosten aus eigener Tasche zu zahlen. Daher lohnt es sich in allen Fällen bevor eine Reparatur durchgeführt wird, den Aufwand von der Werkstatt grob schätzen zu lassen. Damit wird Ärger und unnötige Kosten vermieden. 

Wiederbeschaffungsdauer  

Insbesondere bei einem Totalschaden ist es wichtig zu wissen, wann man mit einem alternativen Fahrzeug rechnen kann. Die Wiederbeschaffungsdauer ist demnach die Zeitspanne, wie lange es dauert, eine adäquate Alternative auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Je nach Modell und Typ sind aber ca. 7 – 14 Werktage üblich. Sicherlich stellt sich die Frage, warum diese Dauer so relevant ist: Für die im Gutachten festgehaltenen Dauer erhalten Sie Erstattungsleistungen von der Versicherung.  

Sie benötigen kurzfristig ein Kfz-Gutachten? Rufen Sie uns einfach an und wir versuchen so schnell wie möglich zur Verfügung zu stehen.   

Wiederbeschaffungsdauer 


Insbesondere bei einem Totalschaden ist es wichtig zu wissen, wann man mit einem alternativen Fahrzeug rechnen kann. Die Wiederbeschaffungsdauer ist demnach die Zeitspanne, wie lange es dauert, eine adäquate Alternative auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Je nach Modell und Typ sind aber ca. 7 – 14 Werktage üblich. Sicherlich stellt sich die Frage, warum diese Dauer so relevant ist: Für die im Gutachten festgehaltenen Dauer erhalten Sie Erstattungsleistungen von der Versicherung. 


Sie benötigen kurzfristig ein Kfz-Gutachten? Rufen Sie uns einfach an und wir versuchen so schnell wie möglich zur Verfügung zu stehen.   

Restwert 

Der Restwert ist insbesondere bei einem Totalschaden eine maßgebende Angabe und beschreibt den Wert bzw. Preis, den der Unfallgeschädigte erhalten würde, wenn das Fahrzeug verkauft wird. Bei einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden als Folge zahlt die gegnerische Versicherung den Entschädigungswert welcher die Differenz zwischen Widerbeschaffungswert und Restwert darstellt. Zur Ermittlung des Restwertes akzeptieren die Versicherungen keine Listenwerte (z.B. „Schwacke-Liste“) sondern erwarten eine Feststellung durch einen Kfz-Sachverständigen.  

Sie möchten gerne wissen wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeuges ist? Melden Sie sich gerne bei uns und wir erstellen Ihnen das entsprechende Gutachten.  

Restwert 


Der Restwert ist insbesondere bei einem Totalschaden eine maßgebende Angabe und beschreibt den Wert bzw. Preis, den der Unfallgeschädigte erhalten würde, wenn das Fahrzeug verkauft wird. Bei einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden als Folge zahlt die gegnerische Versicherung den Entschädigungswert welcher die Differenz zwischen Widerbeschaffungswert und Restwert darstellt. Zur Ermittlung des Restwertes akzeptieren die Versicherungen keine Listenwerte (z.B. „Schwacke-Liste“) sondern erwarten eine Feststellung durch einen Kfz-Sachverständigen. 


Sie möchten gerne wissen wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeuges ist? Melden Sie sich gerne bei uns und wir erstellen Ihnen das entsprechende Gutachten. 

Fiktive (Schadens-)Abrechnung 

Wenn ein Unfallwagen nur teilweise oder auch gar nicht repariert wird, spricht man aus versicherungstechnischer Sicht von einer sog. fiktiven Schadenregulierung. Um die Erstattungsleistung ohne Reparatur trotzdem von der Versicherung beziehen zu können, sollte ein Gutachten eines Sachverständigen angefertigt werden.  

Sie möchten Ihr Fahrzeug nur teilweise reparieren und von einer fiktiven Schadensabrechnung Gebrauch machen? Melden Sie sich gerne bei uns. 

Fiktive (Schadens-)Abrechnung 


Wenn ein Unfallwagen nur teilweise oder auch gar nicht repariert wird, spricht man aus versicherungstechnischer Sicht von einer sog. fiktiven Schadenregulierung. Um die Erstattungsleistung ohne Reparatur trotzdem von der Versicherung beziehen zu können, sollte ein Gutachten eines Sachverständigen angefertigt werden. 


Sie möchten Ihr Fahrzeug nur teilweise reparieren und von einer fiktiven Schadensabrechnung Gebrauch machen? Melden Sie sich gerne bei uns. 

Schrottwert  

Im Falle eines Totalschadens ist der Schrottwert (auch „Wrackwert“ genannt) der Restwert des Fahrzeugs. Das nicht mehr reparable Fahrzeug wird als Ersatzteilspender verwertet oder auch Altmetall zurückgewonnen. Der Schrottwert ist ein empirisch ermittelter Wert und je nach der Ausprägung der (Total-)Schadens und den lokalen Gegebenheiten unterschiedlich hoch.  

Schrottwert 


Im Falle eines Totalschadens ist der Schrottwert (auch „Wrackwert“ genannt) der Restwert des Fahrzeugs. Das nicht mehr reparable Fahrzeug wird als Ersatzteilspender verwertet oder auch Altmetall zurückgewonnen. Der Schrottwert ist ein empirisch ermittelter Wert und je nach der Ausprägung der (Total-)Schadens und den lokalen Gegebenheiten unterschiedlich hoch. 

Wertminderung (Merkantiler Minderwert) 

Jeder Unfall mit einem Fahrzeug führt zu einer Wertminderung. Auch dann, wenn die Reparatur von zertifizierten Vertragswerkstätten durchgeführt wird. Im Fachjargon spricht man von dem sog. Merkantiler Minderwert. Der Wert selbst ist fiktiv, richtet sich aber zu dessen Berechnung nach bestimmten Kriterien (z.B. Kilometerleistung, Zustand, Ausstattung, Fahrzeugalter etc.).  

Die Wertminderung ist bei Unfällen mit einem Neuwagen besonders hoch. Mit steigender Laufzeit sinkt dieser Wert deutlich ab. Nach fünf oder sechs Jahren gibt es keinen wirklichen Werteschied mehr zwischen einem Unfallwagen und analog einem unfallfreien Fahrzeug.  

Bei Haftpflichtschaden kann die Wertminderung positiv bei der Erstattungsleistung geltend gemacht werden. Die konkrete Höhe kann durch den Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Im Falle eines Kaskoschadens ist die Anrechnung der Wertminderung ausgeschlossen, da ohnehin schon der Widerbeschaffungswert des Fahrzeugs als Erstattungsgrundlage herangezogen wird.  

Wertminderung (Merkantiler Minderwert) 


Jeder Unfall mit einem Fahrzeug führt zu einer Wertminderung. Auch dann, wenn die Reparatur von zertifizierten Vertragswerkstätten durchgeführt wird. Im Fachjargon spricht man von dem sog. Merkantiler Minderwert. Der Wert selbst ist fiktiv, richtet sich aber zu dessen Berechnung nach bestimmten Kriterien (z.B. Kilometerleistung, Zustand, Ausstattung, Fahrzeugalter etc.). 


Die Wertminderung ist bei Unfällen mit einem Neuwagen besonders hoch. Mit steigender Laufzeit sinkt dieser Wert deutlich ab. Nach fünf oder sechs Jahren gibt es keinen wirklichen Werteschied mehr zwischen einem Unfallwagen und analog einem unfallfreien Fahrzeug. 


Bei Haftpflichtschaden kann die Wertminderung positiv bei der Erstattungsleistung geltend gemacht werden. Die konkrete Höhe kann durch den Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Im Falle eines Kaskoschadens ist die Anrechnung der Wertminderung ausgeschlossen, da ohnehin schon der Widerbeschaffungswert des Fahrzeugs als Erstattungsgrundlage herangezogen wird. 

130 % Grenze

Wenn die Reparaturkosten größer als der vergleichbare Widerbeschaffungswert, wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen von einer Reparatur abgeraten. Sollte der Fahrzeugeigentümer dennoch das Fahrzeug wieder reparieren lassen, so kann die 130% Regel angewendet werden. Dies passiert neben den emotionalen Gründen auch oft, weil Vergleichsfahrzeuge aus dem Internet schwer einzuschätzen sind und man nicht “die Katze im Sack” kaufen möchte.  

Die 130% Klausel ist nur in Fällen von Haftpflichtschäden relevant.  

Grundlage ist, dass die Reparaturkosten nicht 130% des seitens des KFZ Sachverständigen ermittelten Widerbeschaffungswert überschreiten darf. Sollte der Fahrzeugeigentümer sich zur Anwendung der 130% Regel entscheiden, verpflichtet er sich, das Fahrzeug komplett reparieren zu lassen. Zudem muss er das Fahrzeug anschließend noch mindestens weitere 6 Monate nutzen.  

Sie möchten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs ermittelt wissen oder auch herausfinden ob die 130% Regel anwendbar ist? Kontaktieren Sie uns gerne.  

130 % Grenze


Wenn die Reparaturkosten größer als der vergleichbare Widerbeschaffungswert, wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen von einer Reparatur abgeraten. Sollte der Fahrzeugeigentümer dennoch das Fahrzeug wieder reparieren lassen, so kann die 130% Regel angewendet werden.  Dies passiert neben den emotionalen Gründen auch oft, weil Vergleichsfahrzeuge aus dem Internet schwer einzuschätzen sind und man nicht “die Katze im Sack” kaufen möchte. 


Die 130% Klausel ist nur in Fällen von Haftpflichtschäden relevant. 


Grundlage ist, dass die Reparaturkosten nicht 130% des seitens des KFZ Sachverständigen ermittelten Widerbeschaffungswert überschreiten darf. Sollte der Fahrzeugeigentümer sich zur Anwendung der 130% Regel entscheiden, verpflichtet er sich, das Fahrzeug komplett reparieren zu lassen. Zudem muss er das Fahrzeug anschließend noch mindestens weitere 6 Monate nutzen. 


Sie möchten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs ermittelt wissen oder auch herausfinden ob die 130% Regel anwendbar ist? Kontaktieren Sie uns gerne. 

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