Hat man als Leasingnehmer eine freie Wahl des Gutachter?
Dieses Recht hat im Regelfall jedoch der Eigentümer des Fahrzeugs.
Bei einem Leasingfahrzeug ist dies der Leasinggeber. Der Leasinggeber kann zum Beispiel das Autohaus sein.
Sollten Sie daher mit einem Leasingfahrzeug in einen unverschuldeten Autounfall verwickelt worden sein, so kontaktieren Sie bitte unverzüglich Ihren Leasinggeber.
Fragen Sie direkt, ob Sie sich für einen eigenen Kfz-Gutachter entscheiden dürfen.
Für viele Leasinggeber ist dies kein Problem. Alternativ wird man Ihnen einen Sachverständigen vermitteln.



