Jedes Jahr meldet das Statistische Bundesamt mehr als 270.000 Unfälle welche durch Ausweichen oder dem Zusammenstoß mit Wild passieren. Wildunfälle machen 5% der deutschlandweiten Unfälle aus und führten im Jahre 2019 zu 20 Todesfällen.
Vermeidung eines Wildunfalls
Ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und eine angepasste Geschwindigkeit bei der Befahrung von waldnahen Landstraßen helfen in Extremsituation ausreichend schnell reagieren zu können. Ebenso vorteilig ist das vorausschauende Fahren insbesondere in der Dämmerung oder in der Nacht. Deshalb gilt: Langsames Fahren vor allen in den Kurven und stetige Bremsbereitschaft zeigen.
Wildtiere wechseln Straßenseiten nicht bewusst und können die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs nicht einschätzen. Sollte am Straßenrand ein Tier ersichtlich sein, so sollte man zügig an Geschwindigkeit reduzieren. Das Fernlicht sollte wenn möglich ausgeschalten werden um das Tier nicht zu blenden. Geblendete Tiere bleiben auf der Fahrbahn stehen und starren in die Lichtquelle. Zum Vertreiben bietet es sich eher an, ein paar Mal kurz und kräftig die Hupe zu betätigen. Wichtig: Die meisten Tiere sind Rudeltiere und oft nie alleine unterwegs!
Wir tendieren beim Steuern auf ein Hindernis oft dazu, reflexartig auszuweichen. Sofern möglich ist darauf zu achten durch das Manöver sich nicht selbst zu gefährden. Bei besonders hoher Geschwindigkeit kann das Ausweichen in einen Straßengraben gefährliche Verletzungen verursachen. Ebenso gefährlich ist der Wechsel der Fahrspur mit entgegenkommenden Autos.
Wildunfall – Jetzt am besten richtig verhalten
Trotz entsprechender aufmerksamer Fahrweise kann es trotzdem zu einem Wildunfall kommen. Sollte dies der Fall sein, ist es wichtig, das Fahrzeug zügig am Seitenrand zum Stehen zu bekommen, die Warnblinker anschalten und die Warnweste im Fahrzeug anzuziehen.
Erst wenn man den ersten Schockmoment überwunden hat, sollte man aussteigen um die Unfallstelle zu sichern und das Warndreieck aufzustellen. Sollten Personen verletzt sein so ist neben der ersten Hilfe auch der Notruf 112 zu verständigen.
Sollte das Wildtier verletzt sein, so ist zu beachten dass Hilfeversuche zu unterlassen sind, da das Tier selbst unter Schock steht und sich wehren würde. Tote Tiere können – sofern möglich – an den Randstreifen gezogen werden. Zum eigenen Schutz sollte man hierzu Handschuhe anziehen. Wichtig ist hierbei aber, dass man das angefahrene Wild nicht komplett vom Unfallort entfernen darf da sonst eine Anzeige sowie eine Strafzahlung wegen Wilderei zu erwarten wäre.
In allen Fällen sollte definitiv die Polizei über die 110 verständigt werden unter Nennung des genauen Standortes. In einigen Bundesländern ist darüber hinaus auch der regionale Jäger zu kontaktieren. Dieser kann dann eine sog. Wildschadenbescheinigung ausstellen welche bei der Regulierung des Schadens als Nachweis vorgelegt werden.
Fahrzeugschaden über die Versicherung regulieren
In aller Regel ist das Fahrzeug nach einem Wildunfall noch fahrtüchtig und kann nachsichtig in die nächste Werkstatt gebracht werden. Wichtig wäre definitiv ein kurzer Check-Up, da nicht alle Schäden direkt erkennbar sind.
Im Folgenden ist zeitnah die KFZ Versicherung zu informieren. Teilkaskoversicherungen ersetzen Schäden welche im durch den Zusammenstoß mit sog. Haarwild entstanden sind. Haarwild sind z.B. Reh, Hirsch, Fuchs, Hase oder auch Wildschwein. Nicht zu Haarwild zählen Vögel oder andere Tiere. Einige Versicherungspolicen bieten für Unfälle mit anderen Tieren einen besonderen Versicherungsschutz an.
Zum gesicherten Nachweis des Unfalls bedingt durch Wild, sollte man Bilder vom Fahrzeug am Unfallort der Versicherung zur Verfügung stellen. Bei Vollkaskoversicherungen kann der Schaden auch vollständig reguliert werden. Die Inanspruchnahme dieser Option hat aber oftmals eine sog. Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zur Folge.
Interessant zu wissen: Sollte bedingt durch das vorbeugen eines Wildunfalls ein Auffahrunfall entstehen, so haftet der Vordermann zu 25% mit. 2014 sprach das Amtsgericht München einem Vordermann der aufgrund eines Eichhörnchens abrupt bremste, eine anteilige Schuld zu.
Ausweichen - Besondere Regelung bei Schäden
Sollte ein Schaden nicht durch den direkten Zusammenstoß mit Wildtieren entstanden sein, sondern durch das vorherige Ausweichmanöver, kann man bei der Teilkaskoversicherung einen sog. „Aufwendungsersatz“ geltend machen. Leider ist hier der Nachweis in der Praxis sehr schwierig, insbesondere dann wenn es keine Zeugen gibt, die belegen den Vorgang belegen können.